Vertriebsverträge (Handelsagenten, Makler, Franchise, Vertragshändler) /

Vertriebssysteme sind wichtig, damit Ihr Unternehmen Umsatz generiert. Dabei sind jedoch je nach Ausgestaltung verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen einzuhalten. Wir gestalten gerne die rechtliche Seite Ihres Vertriebssystems und beraten Sie über die praktischen Auswirkungen der unterschiedlichen Möglichkeiten. Auch bei der (streitigen) Durchsetzung von oder Verteidigung gegen Ansprüche stehen wir an Ihrer Seite.

Kontaktieren Sie uns gerne unter:
office@gk-legal.at oder +43 1 388 99 68

  • Umfassende Beratung von Vertriebsmittlern (z.B. Handelsvertreter, Handelsagenten, Makler, Vertragshändler, Franchisenehmer) und „Geschäftsherrn“
  • Provisionsstreitigkeiten, Ausgleichsansprüche, Investitionskostenersatz
  • Zwingendes Recht wie HVertG, MaklerG, UGB
  • Wettbewerbsrechtliche Prüfung des Vertriebssystems
GK Rechtsgebiet Vertriebsrecht

Gerade im internationalen Handel, aber auch innerhalb Österreichs nehmen Vertriebsmittler eine besondere Bedeutung ein. Die Praxis kennt hier verschiedenste Formen. Handelsvertreter, Handelsagenten, Makler, Vertragshändler und Franchisenehmer sind nur einige davon. Die Rechtsverhältnisse zwischen ihnen und ihren Auftraggebern, manchmal als Geschäftsherrn (und -damen) bezeichnet, werden unter dem Begriff Vertriebsrecht zusammengefasst.

Dieses Rechtsgebiet ist gekennzeichnet von verschiedenen zwingenden Normen. Zum Teil kommt etwa Arbeitsrecht zur Anwendung, auch wenn die Vertriebsmittler formal selbstständig sein sollen. Dann ist auch das Sozialversicherungsrecht zu beachten. Auch für selbstständige Mittler sehen etwa Spezialgesetze wie das Handelsvertretergesetz oder das Maklergesetz, aber sogar das Unternehmensgesetzbuch bestimmte zwingende Regelungen vor. All dies beachten wir dank unserer umfassenden Erfahrung und tiefgreifenden Expertise bei der Vertragsgestaltung. Dabei nutzen wir auch die Spielräume aus, die im grenzüberschreitenden Bereich durch Rechtswahl- und Zuständigkeitsvereinbarungen möglich sind.

Je nach Interesse unserer Mandant*innen setzen wir zustehende Ansprüche durch oder wehren diese ab. Den Ausgleichsansprüchen, die in Analogie zum Handelsvertreterrecht auch vielen anderen Vertriebsmittlern zugesprochen werden, kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Jedoch sind die gegenseitigen Treue- und Informationspflichten der Parteien des Vertriebsvertrages in der Praxis nicht weniger relevant. Auch spielen oft wettbewerbsrechtliche Komponenten eine Rolle. Oftmals erheben Vertriebsmittler den Vorwurf gegen ihre Geschäftsherrn, dass sie gegenüber anderen Mittlern benachteiligt würden. Unter gewissen Umständen lässt sich auch gegen diese behauptete Diskriminierung vorgehen bzw. übernehmen wir auch die Verteidigung gegen solche Vorwürfe.

 

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