Europäische und internationale Gerichte /

Auch die grenzüberschreitende Wirtschaft basieren auf Normen und Regeln. Völker- und EU-Recht werfen dabei oft komplexe rechtlichen Fragestellungen auf. Sollte es dabei zum Rechtsstreit mit Bezug zu verschiedenen Rechtsordnungen kommen, vertreten wir Sie ebenfalls kompetent und zuverlässig vor den zuständigen internationalen Gerichten und Tribunalen.

Kontaktieren Sie uns gerne unter:
office@gk-legal.at oder +43 1 388 99 68

  • Verhandlungen vor dem Europäischem Gerichtshof und dem Europäischen Gericht
  • Vertretung in Verwaltungsverfahren vor dem Europäischen Rat, der Kommission und anderen Institutionen
  • Verfahren vor Tribunalen zum Investitionsschutz
GK Rechtsgebiet Europäische und internationale Gerichte

Durch die Globalisierung der Wirtschaft wurde auch das Recht immer internationaler. Völkerrechtliche Verträge determinieren mittlerweile das wirtschaftliche Handeln von Unternehmen ebenso wie das EU-Recht. Auch wenn all diese Instrumente mit dem Gedanken geschaffen wurden, Ihnen den grenzüberschreitenden Handel zu erleichtern, stellen wir doch fest, dass die zunehmende Komplexität von vielen als Herausforderung betrachtet wird. Hier helfen wir gerne, um Sie sicher durch den „Normen-Dschungel“ zu führen.
Das EU-Recht ermöglicht nicht nur den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital. Auch Spezialbereiche werden oft sehr detailliert geregelt, etwa im Datenschutz-, Urheber-, Marken-, Handelsvertreter- oder Verbraucherrecht. Ebenso determinieren EU-Verordnungen mittlerweile maßgebliche, vor welche Gerichte innerhalb der Union ein Rechtsstreit gebracht werden kann und welches Recht darauf anwendbar ist. Weite Teile des Wettbewerbsrechts basieren auf EU-Recht. Wir bringen zu all diesen Problemstellungen reichhaltige praktische Erfahrung mit, um sie bei Ihren Anliegen unterstützen zu können und Ihre Anliegen vor den europäischen Gerichten und Behörden durchzusetzen.

Neben internationalem Einheitsrecht wie dem New Yorker Schiedsübereinkommen, dem CISG oder Konventionen zum Transportrecht arbeiten wir auch mit Soft Law-Instrumenten, etwa den verschiedenen Dokumenten der FIDIC für das Bauwesen. Wird Ihr Investment in einem Staat durch Enteignungen oder willkürliche Maßnahmen bedroht, prüfen wir mögliche Ansprüche nach Bilateralen Investitionsschutzverträgen (BITs) oder multilateralen Übereinkommen und beraten Sie gerne über mögliche Klagen vor Investitionsschiedsgerichten, etwa nach den ICSID- oder UNCITRAL-Regeln.
Neben unserer bisherigen praktischen Tätigkeit in diesen Materien hat Dr. Michael Komuczky dazu auch zahlreiche Publikationen in in- und ausländischen Fachzeitschriften veröffentlicht. Außerdem lehrt er zum EU-Wirtschaftsrecht und hält dazu regelmäßig Vorträge.

 

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