Unternehmerische Verträge (insbesondere IP/IT, Liefer- und Serviceverträge, EU- und int. Aspekte) /
Verträge sind das Fundament des wirtschaftlichen Austauschs. Je nach Materie können die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen vielfältig sein, besonders bei grenzüberschreitenden Verträgen sind die rechtlichen Rahmenbedingungen oft komplex. Aufgrund unserer internationalen Ausrichtung beraten wir Sie gerne und kompetent bei der Gestaltung oder Prüfung ihrer Verträge.
Kontaktieren Sie uns gerne unter:
office@gk-legal.at oder +43 1 388 99 68
- Lizenzverträge für IP
- IT-/Tech-Dienstleistungen
- Transportrecht, Versicherungsvertragsrecht,
- Grenzüberschreitende Joint Ventures, Lieferungen oder Dienstleistungen
- AGB-Recht, Klauselprüfungen
Neben den allgemeinen Bestimmungen des ABGB können auch Regelungen aus Sondermaterien für einzelne Vertragstypen relevant sein, wie etwa jene des UGB oder des KSchG. Für Marken, Patente, Design, Urheberrechte oder sonstiges Intellectual Property sind sehen die jeweiligen Gesetze und EU-Rechtsakte diverse Besonderheiten vor. Auch Versicherungsverträge unterliegen mit dem VersVG einem Sondergesetz. Insbesondere Finanzierungsverträge sind oft auch öffentlich-rechtlich determiniert und müssen daher auch regulatorischen Vorgaben genügen. Dank unserer umfassenden Erfahrung beraten wir Sie in diesen Bereichen und gestalten Ihre Verträge entsprechend.
Für Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsformblätter sieht das EU-Recht strenge Regelungen vor, deshalb ist dabei besondere Vorsicht geboten: Entsprechen diese nicht den zwingenden Bestimmungen, kann das verwendende Unternehmen schnell Ziel einer Verbandsklage sein. Wir vertreten Sie gegen solche Klagen, wobei jedoch bei der AGB-Gestaltung das primäre Ziel bleibt, diese Klage zu vermeiden.
Viele Bereiche andere des Wirtschaftsrechts sind ebenso auch von Regelungen des EU-Rechts oder internationalen Abkommen geprägt. Das gilt etwa für das Transportrecht, aber auch Kaufverträge über Waren können unter internationales Einheitsrecht fallen, nämlich das UN-Kaufrecht. Bei IT- oder Tech-Dienstleistungsverträgen ist etwa die DSGVO besonders zu beachten. Hier setzen wir unsere Spezialisierung und praktische Erfahrung in diesen Bereichen ein, um Ihre Interessen optimal zu schützen.
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„Ihre Interessen haben für uns stets oberste Priorität. Bei Verträgen denken wir dabei langfristig. Wir passen Ihre Dokumente daher an Ihre Bedürfnisse und das jeweils anwendbare Recht an.“
Ihr Michael Komuczky
Konfliktlösung
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- Unternehmerische Verträge (insbesondere IP/IT, Liefer- und Serviceverträge, EU- und int. Aspekte)
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